Fundtiere sind zu melden beim Ordnungsamt oder dem zuständigen Tierheim zu übergeben.
Das ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Wer ein Fundtier einfach bei sich hält und nicht meldet, oder an andere Privatpersonen weitergibt, begeht eine Fundunterschlagung, die strafbar ist.
Der erste Schritt ist die Meldung beim zuständigen Fundamt.
Man sollte Sie dort über die notwendigen Schritte aufklären. Informieren Sie sich dort, wie die Rechtslage in Ihrer Kommune zum Thema Kostenübernahme bei Fundtieren ist.
Mit dem Urteil von 2018, sind die Gemeinden nicht verpflichtet, Kosten des Finders oder des aufnehmenden Tierheimes zu übernehmen, wenn diese nicht vorab vom Ordnungsamt freigegeben wurden.
Das bedeutet, dass Sie auf den anfallenden Kosten durch medizinische Versorgung und die Verpflegung eventuell sitzen bleiben.
Deswegen ist es grundsätzlich ratsam, Fundtiere ins zuständige Tierheim zu übergeben.
Hilfreich ist es, den örtlichen Tierschutzverein bzw. das Tierheim über Ihren Fund zu benachrichtigen. Haustierbesitzer wenden sich nämlich oft dahin, wenn ihr Liebling vermisst wird.
Idealerweise informieren Sie die Tier-Registrierstellen wie z.B. Tasso und Findefix.
Auch über soziale Medien, Aushänge und Inserate in Zeitungen oder Online-Kleinanzeigen können Sie helfen, den Besitzer zu finden. ( Bei Abgabe an ein Tierheim/Tierschutzorganisation regeln diese alle offiziell notwendigen Schritte)
